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Dauerhafte Weiterführung der Elternbeitragsentlastung

Am 11.12.2024 wurde durch den Brandenburgischen Landtag die Änderung des Kindertagesstättengesetz (KitaG) beschlossen...



Sehr geehrte Eltern,

der Landtag des Landes Brandenburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 das 7. Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) und damit eine dauerhafte Weiterführung der in 2023/2024 umgesetzten Entlastung der Personensorgeberechtigten mit geringen und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Somit sind Sozialtransferleistungsempfänger und Geringverdienende bis zu einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 20.000 € und Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 € weiterhin beitragsfrei. Für Familien mit ein Einkommen über 35.000 € bis 55.000 € gelten weiterhin Elternbeitragsgrenzen mit pauschalen Elternbeiträgen.

Alle betroffenen Familien erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben.

Freundliche Grüße


Susanne Feser
Leiterin KITA-Verbund


Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)