Inhalt

Information zur Masernimpfung

Am 1. März 2020 tritt bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen...

Am 1. März 2020 tritt bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen vor der Krankheit geschützt werden.

 

Der KITA-Verbund schließt daher ab 1. März 2020 Neuverträge nur noch ab, wenn ein entsprechender Impfnachweis vorliegt. Wir empfehlen den Eltern sich eine Impfbescheinigung ausstellen zu lassen, da diese auch später zur Vorlage z. B. bei Schulanmeldungen verwendet werden kann. Alternativ ist auch die Vorlage des Impfausweises möglich.

 

Für Kinder, die bereits bei uns in Betreuung sind, warten wir auf die entsprechenden Gesetze und Verordnung des Landes Brandenburg, die bis zum 1. August 2020 vorliegen sollen, ab. Für diese Kinder müssen bis 31. Juli 2021 entsprechende Nachweise erbracht werden. Sobald wir die entsprechenden Vorgaben der Landesregierung erhalten haben, wenden wir uns an die Eltern.

 

Alle Beschäftigten in den Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen ebenfalls einen Impfnachweis erbringen. Ein entsprechendes Schreiben haben bereits alle Beschäftigten erhalten.