Inhalt

Kita-Beitragsbefreiung für Bezieher öffentlicher Leistungen und Geringverdiener

seit dem  01.08.2019 trat die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) in Kraft...


Sehr geehrte Eltern,

seit dem 01.08.2019 trat die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) in Kraft. Danach zahlen alle Personensorgeberechtigten keinen Elternbeitrag mehr, denen die Zahlung eines Elternbeitrages nicht zuzumuten ist. Dies ist der Fall, wenn die Personensorgeberechtigten oder deren Kinder

 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II
  • Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • einen Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

 

Ein Elternbeitrag kann den Personensorgeberechtigten auch dann nicht zugemutet werden, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende). Haushaltseinkommen ist hier die Gesamtsumme der laufenden Netto-Einnahmen aller im Haushalt des Kindes lebenden Eltern.

 

Grundsätzlich beraten wir alle Eltern hinsichtlich der Frage einer möglichen Beitragsbefreiung. Dies ist insbesondere bei den sogenannten Geringverdienern sicherlich sinnvoll. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte während unserer Sprechzeiten per Telefon oder E-Mail.

Freundliche Grüße

   

Susanne Feser
Leiterin KITA-Verbund