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Aktualisierte Informationen - Corona im Regelbetrieb - Stand: 15.12.2020

Alle Einrichtungen des KITA-Verbundes bieten aktuell den normalen Regelbetrieb an. Mit Blick auf die steigenden...

Sehr geehrte Eltern,

alle Einrichtungen des KITA-Verbundes bieten aktuell den normalen Regelbetrieb an. Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen bitten wir alle Eltern, anlog des Schreibens vom Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13.12.2020 (Link), möglichst Ihre Kinder zu Hause zu betreuen und die Angebote der Kindestagesbetreuung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist. 

Eine Vorgabe des Landes oder des Landkreises, wie z. B. für die eventuelle zukünftige Beantragung der Notbetreuung, liegt uns momentan nicht vor. Sobald wir nähere Informationen erhalten, werden sie hier auf der Homepage und über den E-Mail-Verteiler Ihrer Einrichtung veröffentlicht.


Auszug aus der Pressemitteilung  der Staatskanzlei Land Brandenburg vom 15.12.2020


Schulen und Kitas

Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020:

Vom 14. Dezember bis zum Wochenende vor den Ferien wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen ausgesetzt. Das bedeutet: Es findet Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen Schulformen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen und beruflichen Schulen und ZBW), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden. Darüber hinaus bleiben die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr in ihrem jeweiligen Bildungsgang in Präsenz. Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet. Die Sorgeberechtigte dieser Schülerinnen und Schüler können aber ebenfalls entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Wechselunterricht, der bereits eingeführt wurde, bleibt bis zum Ferienbeginn bestehen. Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten ist untersagt.

Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote.

Regelungen ab dem 4. Januar

Ab 4. Januar ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Es findet nur noch Distanzunterricht statt. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen Schulformen, 12 an Gymnasien und 13 Gesamtschulen und beruflichen Schulen und ZBW) sowie für Schülerinnen und Schüler in dem letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs. Für Schülerinnen und Schüler für die kein Präsenzunterricht stattfindet, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. Die Durchführung von in dieser Zeit vorgesehenen Prüfungen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren bleibt zugelassen. Für die Abschlussklassen sollen vor allem ab Januar alle örtlich verfügbaren Räume für den Präsenzunterricht genutzt werden, um den Abstand von 1,50 m einzuhalten.

Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich.

Ab dem 4. Januar 2021 ist die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt. Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung. 

Das gilt für:

-   Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
- Kinder, deren Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Wer zu diesem Personenkreis zählt, wird noch festgelegt. Darüber wird zeitnah informiert. 

Ab dem 4. Januar 2021 liegt die Notbetreuung der ersten bis vierten Jahrgangsstufe während der Schulzeit in der Zuständigkeit der Grundschule und wird analog zum Hort organisiert...

Pressemitteilung gesamt (PDF)


Freundliche Grüße

  

Susanne Feser

Leiterin KITA-Verbund

Alle wichtige Informationen der Gemeinde Kleinmachnow finden Sie unter:

www.kleinmachnow.de