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Elternbeiträge Hort

Die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar sind abgerechnet und...

Sehr geehrte Eltern,

die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar sind abgerechnet und entsprechend eingezogen worden. Der Monat März wird derzeit noch bearbeitet. Auch hier gilt, dass Kinder, die den Hort gar nicht besucht haben, keinen Elternbeitrag bezahlen. Für Kinder, die bis zu 11 Tage anwesend waren, ist der halbe Monatsbeitrag zu bezahlen. Ab 12 Tagen Anwesenheit der volle Elternbeitrag.

Für den Monat April wird die Dokumentation der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder abgewartet und dann entsprechend der Vormonate der jeweilige Elternbeitrag, abhängig von der Anwesenheit Ihres Kindes, eingezogen.

Die Landesregelung zur Erstattung von Elternbeiträgen, wenn Kinder nur bis zu 50 % der Tage in der Einrichtung waren oder gar nicht, gilt bis Juni 2021. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen, wird selbstverständlich der zu viel gezahlte Elternbeitrag zeitnah rückerstattet.

Für den Fall, dass aufgrund des Übersteigens der 200er Inzidenz die Schließung der Einrichtungen erfolgt, informieren wir Sie über unser weiteres Vorgehen hier auf der Website.

Freundliche Grüße

 

Susanne Feser 

Leiterin