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Notbetreuung in den Horten ab 04.01.2021

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind sowie...

Sehr geehrte Eltern,

In Land Brandenburg sind ab 4 Januar 2021 alle Horte geschlossen:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben:

 

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
     
  • Kinder, deren beide Personensorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
     
  • ab dem 18. Januar 2021 Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Kritische Infrastrukturbereiche sind folgende Bereiche:

 

  1. Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internaten nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe sowie Versorgung psychisch Erkrankter,
     
  2. Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrkraft in der Notbetreuung,
     
  3. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Bundes-, Landes und Kommunalverwaltung,
     
  4. Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
     
  5. Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
     
  6. Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
     
  7. Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
     
  8. Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
     
  9. Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandels und Versorgungswirtschaft,
     
  10. Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
     
  11. Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
     
  12. Veterinärmedizin,
     
  13. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
     
  14. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
     
  15. freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
     
  16. Bestattungsunternehmen.

 

Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.

 

Für den Bedarf (Notbetreuung) muss die Anmeldung an folgende die E-Mail-Adresse: 

notbetreuung-kitaverbund@kleinmachnow.de gesendet werden.

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsleitung des KITA-Verbundes auf Grundlage des eingereichten Antrages. 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Feser

Leiterin KITA-Verbund Kleinmachnow


Wichtige Informationen finden Sie unter: