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Kinderschutz

Zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß § 8 a Abs. 4 SGB VIII gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Jugendamt des Landkreises und dem KITA-Verbund.


Sie ist die Grundlage für die Wahrnehmung und Umsetzung der gemeinsamen Verantwortung im Kinderschutz. Der KITA-Verbund beschäftigt zwei qualifizierte Kinderschutzfachkräfte, die bei Bedarf beratend und unterstützend in den Einrichtungen tätig sind.


Die Beschäftigten des KITA-Verbundes sind verpflichtet, das Kindeswohl der ihnen anvertrauten Kinder jederzeit und überall zu schützen. Bei Gefährdungen sind diese anzusprechen und notwendige Maßnahmen zu veranlassen.


Sie können mit unserer Fachkraft für Kinderschutz unter:
kinderschutz-kita@gemeindekleinachnow.de Kontakt aufnehmen.


Der KITA-Verbund hat in einer Kinderschutzkonzeption fachlich relevante Aspekte für einen gelungenen Kinderschutz in den Einrichtungen des KITA-Verbundes zusammengetragen.


Die beiden Kinderschutzbeauftragten des KITA-Verbundes erläutern neben den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Gefahrenanalyse, präventive Arbeitsansätze, Ausführungen zur kindlichen Sexualität und Sexualerziehung sowie Maßnahmen zur Abwendung und zum Verhalten in Notfallsituationen. Ablaufpläne und ein Dokumentationsbogen ergänzen die Konzeption. Die Kinderschutzkonzeption ist in enger Zusammenarbeit mit der Kinderschutzkoordinatorin des Landkreises und der Leiterin des KITA-Verbundes erstellt worden.


Über Anregungen freuen wir uns. Diese können an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden:
kinderschutz-kita@gemeindekleinmachnow.de