Elternbeitragsbefreiung im letzten Jahr vor der Einschulung
Das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 neu gefasst.
Ab sofort werden Kinder im Jahr vor der Einschulung unabhängig vom Betreuungsumfang beitragsfrei betreut. Lediglich der Zuschuss zum Mittagessen ab 01.01.2019 in Höhe von 36,00 € ist weiterhin durch die Eltern zu tragen.
Alle Eltern, für deren Kinder ab August die Beitragsfreiheit gilt, wurden vom KITA-Verbund in einem Schreiben darüber informiert.