Inhalt

Testpflicht Kindergartenkinder ab 07.02.02022

Ab dem 7. Februar 2022 dürfen nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebenjahr)...

Liebe Eltern,

das bisherige Zutrittsverbot des § 24 Abs. 1, 2 und 4 Eindämmungsverordnung zu Kindertagesstätten ist in den neuen § 24a Eindämmungsverordnung überführt und auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Wirkung zum 7. Februar 2022 ausgeweitet worden.


Damit dürfen ab dem 7. Februar 2022 nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte betreut werden. Die Kinder müssen an zwei nicht aufeinander folgenden Tagen pro Woche getestet werden.

Geimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung ausgenommen.

Informationen erhalten Sie hier:


Freundliche Grüße

Susanne Feser
Leiterin KITA-Verbund