Inhalt

Notbetreuungsantrag angepasst - 5. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Stand: 19.04.2021

Entsprechend der am 17. April 2021 von der Landesregierung verabschiedeten 5. Änderung...

Sehr geehrte Eltern,

entsprechend der von der Landesregierung am 17. April 2021 verabschiedeten 5. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (gültig ab 19.04.2021) hat der KITA-Verbund den Notbetreuungsantrag angepasst.

Wesentliche Änderungen des § 18 bzw. § 26 sind:

 

  • für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 wurde der Anspruch auf Notbetreuung erweitert

 

  • einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in genannten kritischen Infrastrukturbereichen... tätig ist

 

  • ab einen Inzidenzwert vom mehr als 200 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen - ist der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Hort) untersagt - eine Notbetreuung findet statt

 

Bitte senden Sie Ihren Notbetreuungsantrag per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:

 

notbetreuung-kitaverbund@kleinmachnow.de

 

zu senden. Bereits eingegangene oder genehmigte Notbetreuungsanträge behalten bis auf Widerruf ihre Gültigkeit.

 

 

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsleitung des KITA-Verbundes auf Grundlage des eingereichten Antrages.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Feser

Leiterin KITA-Verbund