Inhalt

Neues Angebot im KITA-Verbund Kleinmachnow seit 2019

Antrag auf ausschließliche Betreuung nach § 5 Abs. 5 der Beitragsordnung während der Schulferien (Ferienbetreuung)

Für Kinder im Grundschulalter mit Rechtsanspruch, die keinen regelmäßigen Betreuungsvertrag mit dem KITA-Verbund haben, besteht seit 2019 die Möglichkeit, auf Antrag ausschließlich Betreuungsverträge für die Zeit der brandenburgischen Schulferien (ohne Schließzeit der Einrichtung) abzuschließen. Die Betreuung erfolgt in einem der drei kommunalen Horte. Die Anträge müssen bis zum 31.12. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich vorliegen. Es können bis zu 4 Wochen oder bis zu 8 Wochen verbindlich gebucht werden.

 

Für die Leistung sind entsprechend ein oder zwei Monatshöchstbeiträge im entsprechenden Leistungsumfang, unter Berücksichtigung der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, im Voraus zu zahlen.