Anmeldung
Anmeldung und Aufnahme in Einrichtungen des KITA-Verbundes
Kleinmachnow
Alle nachfolgenden Informationen geben den Kenntnisstand vom September 2024 wieder. Änderungen sind vorbehalten.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen in leichter Sprache (PDF).
Besichtigungsmöglichkeiten
Besichtigungen sind nach Terminabsprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kindertagesstätten in der Sommerschließzeit vom 18.08. - 05.09.2025 und in der Weihnachtsschließzeit nicht geöffnet haben.
Anmeldung
Die Anmeldung für die kommunalen Kitas und Horte erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des KITA-Verbundes Kleinmachnow.
Rechtsanspruch
Alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Ende der 4. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung.
Kinder vor vollendetem 1. Lebensjahr sowie Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe haben einen Anspruch, wenn ihre familiäre Situation dies erfordert (häusliche Abwesenheit aufgrund Erwerbstätigkeit oder Erwerbssuche sowie Aus- und Fortbildung der Eltern). Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erforderlich macht.
Der Grundanspruch umfasst 6 Stunden in Kindergärten und 4 Stunden in Horten. Ein Anspruch auf stundenweise, längere Betreuung ist zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht. Bei wechselnden täglichen Bedarfen werden Wochenkontingente gewährt. Art und Umfang der Erfüllung soll dem Bedarf des Kindes entsprechen.
Kindertagespflege
Eine Liste der durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark anerkannten selbstständigen Kindertagespflegestellen finden Sie hier auf der Homepage oder oder erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Kombinierte Krippen und Kindergärten
Der KITA-Verbund betreut in seinen kombinierten Krippen- und Kindergärten Kinder bis zum Schuleintritt.
Aufnahmeanträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Diese können jederzeit für jeden Monat gestellt werden. Im Rahmen des Antrages haben die Eltern die Möglichkeit, Wunscheinrichtungen zu benennen. Die Kinder werden in der Antragsliste nach ihrem Geburtsdatum geführt.
Für das kommende Kindergartenjahr erfolgt eine erste Platzvergabe im April für alle bis 31.03. eingegangenen Anträge. Weitere Platzvergaben erfolgen fortlaufend im Rahmen der freien Plätze. Aktuell kann für jedes Kleinmachnower Kind ein Betreuungsplatz in einer Einrichtung zum beantragten Termin zur Verfügung gestellt werden.
Seit 01.08.2024 sind Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres beitragsfrei. Es ist lediglich das Mittagessen (40,00 €) zu zahlen.
Die Eingewöhnung erfolgt professionell und strukturiert.
Horte
Aufnahmeanträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir grundsätzlich um Antragsstellung bis Ende Februar eines Jahres.