Anmeldung
Anmeldung und Aufnahme in Einrichtungen des KITA-Verbundes
Kleinmachnow
Alle nachfolgenden Informationen geben den Kenntnisstand vom Januar 2023 wieder. Änderungen sind vorbehalten.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen in leichter Sprache (PDF).
Kitas/Horte
/Kindertagespflege
Besichtigungsmöglichkeiten
Besichtigungen sind nach Terminabsprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kindertagesstätten in der Sommerschließzeit vom 07.08. - 25.08.2023 und in der Weihnachtsschließzeit nicht geöffnet haben.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Kindertagespflege, kommunalen Kitas und Horte erfolgt über die Geschäftsstelle des KITA-Verbundes Kleinmachnow.
Rechtsanspruch
Seit 01.08.2013 haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Ende der 4. Klasse einen Rechtsanspruch. Dieser richtet sich gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Kinder vor vollendetem 1. Lebensjahr sowie Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe haben einen Anspruch, wenn ihre familiäre Situation dies erfordert (häusliche Abwesenheit aufgrund Erwerbstätigkeit oder Erwerbssuche sowie Aus- und Fortbildung der Eltern). Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn ein besonderer Erziehungsbedarf gegeben ist. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann der Anspruch durch Kindertagespflege erfüllt werden.
Kindertagespflege
Eine Liste der durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark anerkannten selbstständigen Kindertagespflegestellen und der freien Plätze finden Sie hier auf der Homepage oder oder erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Das Elternentgelt wird einkommensabhängig, wie in den Kindertagesstätten, erhoben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Kindertagespflegepersonen.
Kombinierte Krippen und Kindergärten
Aufnahmen während des laufenden Kindergartenjahres sind nur möglich, sofern freie Plätze in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Auskunft hierüber erteilt die Geschäftsstelle.
Anmeldungen werden ausschließlich in der Geschäftsstelle entgegengenommen. Bei der Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr, im April eines Jahres, können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die dem KITA-Verbund bis spätestens 31.03. vorliegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist bei der Platzvergabe nicht entscheidend. Die Kinder werden nach ihrem Alter in der Anmeldeliste geführt.
Platzvergabe: Alle Antragsteller werden bis Ende April eines Jahres schriftlich über die Platzvergabe informiert.
Die Eingewöhnung erfolgt professionell und strukturiert.
Horte
Anmeldungen für die Horte werden ausschließlich in der Geschäftsstelle entgegengenommen. Bei der Platzvergabe im März für das folgende Schuljahr können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis spätestens Ende Februar dem KITA-Verbund vorliegen.