Schnelltests für Beschäftigte in Einrichtungen des KITA-Verbundes
Schnelltests für Beschäftigte in Einrichtungen des KITA-Verbundes stehen ab...
Schnelltests für Beschäftigte in Einrichtungen des KITA-Verbundes stehen ab 20.04.2021 zur Verfügung. So ist gewährleistet, dass alle Beschäftigten ihrer Pflicht, sich zweimal in der Woche selbst zu testen, ab sofort nachkommen können (Grundlage 4. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).