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Verkündung Drittes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung und Reform der Kindertagespflege

Der Landtag hat am 21. Juni 2023 zwei Novellen zum Kitarecht verabschiedet...


Der Landtag hat am 21. Juni 2023 zwei Novellen zum Kitarecht verabschiedet. Anliegend finden Sie die entsprechenden Verkündungen der Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt.


Die Novellen beinhalten unter anderem diese Inhalte:

Kindergarten wird schrittweise beitragsfrei
Zum 1. August 2023 wird das vorletzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei, zum 1. August 2024 entfallen die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bereits seit 2018 ist das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei.

Verbesserte Betreuung der Krippen-Kinder
In den Krippen (Geburt bis unter drei Jahre) wird die Personalbemessung weiter verbessert: zum 1. August 2024 von 1:4,65 auf 1:4,25; zum 1. August 2025 auf 1:4.

Kindertagespflege wird landeseinheitlich flexibler und attraktiver
Künftig können sich zwei Kindertagesmütter oder -väter zusammenschließen und als sogenannte Großtagespflege bis zu 10 Kinder betreuen.


Mit diesen Verbesserungen erfüllt das Bildungs- und Jugendministerium Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, setzt Beschlüsse des Landtags sowie ein Versprechen aus dem Kommunalgipfel (Mitte März 2023) um und kommt rechtlichen Veränderungen auf Bundesebene nach.